Cuba Münster: Hartz IV

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Stellungnahme
des Sozialbüro im cuba zu Hartz IV

 

Hartz IV überwinden
Zukunft sozial gestalten

Hartz IV-Reformen und Chancengleichheit
für alle Kinder in der Bundesrepublik

Hartz IV reformieren oder sogar Hartz IV abschaffen...

Zur Zeit überschlagen sich die Ideen und Phantasien zu Hartz IV. Aber auch Konzepte zu einer finanziellen Unterstützung von Kindern werden entwickelt, welche allen Kindern gleiche Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Bildung gewährleisten sollen.

Beides wird weitestgehend unabhängig voneinander diskutiert.

 

Dabei können Überlegungen, allen Kindern Chancengleichheit zu ermöglichen, nicht ohne eine weitreichende Änderung der Gesetzgebung im SGB II umgesetzt werden.
Aktuell steht die Diskussion um Sanktionen im SGB II wegen Verweigerung von Arbeit im Vordergrund, welche die Leistungsberechtigten unter das Existenzminimum treiben.
Außer Acht gelassen wird, dass auch durch die Praxis der Leistungsgewährung viele Hartz-IV -Haushalte mit ihrem monatlichen Einkommen unter das Existenzminimum fallen:
Dies geschieht durch geminderte Auszahlungen der Leistungen wegen Rückzahlungen von Darlehen an das Jobcenter, Zahlungen an die Stadtkasse zur Schuldentilgung bei den Jobcentern oder Schuldentilgungen an die Stadtwerke oder Vermieter. Aber auch Reduzierungen der Mietübernahmen wegen Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen führen dazu, dass Leistungsberechtigte zum Teil erheblich unter ihr Existenzminimum fallen

Kürzungen über die nicht gesprochen wird

Gravierend werden diese finanziellen Einschränkungen, wenn kein Zusatzgeld zur Verfügung steht über Freibeträge wegen Erwerbstätigkeit oder Mehrbedarfe. Wie weit im Einzelfall Leistungsberechtigte unter das Existenzminimum fallen, wird unserer Erfahrung nach häufig von der Sachbearbeitung nicht realisiert und es ist auch nicht bekannt, wofür die Zahlungen geleistet werden und in welchem Zeitrahmen sie zu leisten sind. Dadurch kann es sogar zu "Übertilgungen" (bei den Stadtwerken oder bei den Vermietern) kommen.

Über die o.g. Probleme hinaus ist allgemein bekannt, dass Leistungsberechtigte den Umgang der Sachbearbeitung mit ihnen oft als Erniedrigung wahrnehmen, sie fühlen sich wie Versagerin unserer Gesellschaft und leiden darunter, wenig Akzeptanz oder auch Achtung im Umgangmit ihrer zuständigen Behörde zu erfahren. Das gesellschaftlich gewachsene Bild von Hartz IV Empfängern,oft durch die Medien bewusst geschürte negative Emotionen durch Bilder von angeblich "arbeitsscheuen Schmarotzern", schafft zudem noch eine Zuspitzung der Situation.

Jobcenter zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Bestrebungen der Jobcenter selbst, eine Service - orientierte Behörde zu schaffen, mit gutqualifizierten MitarbeiterInnen, einer verlässlichen Leistungsgewährung und einer zielführenden Vermittlung durch personenbezogene Beratung, werden durch die aktuelle Personalpolitik erschwert. Hohe Fallzahlen pro Sachbearbeitung, eingeschränkte Aufstiegschancen innerhalb des Jobcenters und Fluktuation bei den MitarbeiterInnen wirken eher kontraproduktiv.
Die Jobcenter müssen als Behörde an Ansehen gewinnen, so dass MitarbeiterInnen gerne dort arbeiten und für sich langfristig persönliche und berufliche Perspektiven eröffnen können. Diese Ansätze erfordern Arbeitsbedingungen mit adäquaten Beratungsschlüsseln, Qualitätssicherung in der Beratungsarbeit und eine angemessene Vergütung.

Das Verhältnis zwischen Arbeitslosen und Jobcenter ist von Misstrauen geprägt

HARTZ IV muss eine generelle Reformierung erfahren - und das darf bei der Änderung des Namens nicht stehen bleiben sondern muss auch inhaltlich gravierende Änderungen mit sich bringen:

Im Bereich Integration in Arbeit muss das Verhältnis zwischen Jobcoach und Ratsuchenden geprägt sein von Freiwilligkeit und Kooperation. Personen mit Hartz IV sind nicht per se Arbeitsverweigerer. Diese überaus heterogene Gruppe von Menschen ist aus den unterschiedlichsten Gründen in das System gelangt, durch Trennung vom Partner, nicht selbstverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes oder Krankheit. Individuelle Ansätze der Integrationin Arbeit, verbunden mit engen Arbeitgeberkontakten, würden eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens aller beteiligter Parteien schaffen und zielführende Strategien einerlangfristigen Integration in Arbeit eröffnen. Sanktionen sind kontraproduktiv.

Finanzielle Sicherheit schafft Potentiale für nachhaltige Arbeitsmarktintegration

Im Bereich Leistung muss finanzielle Sicherheit geschaffen werden. Vereinfachung von Leistungsbescheiden, Transparenz der Berechnungen, Überblick über Abtretungen und Schuldentilgungen könnten hier zielführend sein. Persönliche Gespräche zwischen Sachbearbeitung und Kunden bei angemessener Fallbearbeitung würden eine reibungslose Leistungsgewährung unterstützen. Bei einer eventuell angezeigten Reduzierung der Mieten wegen Unangemessenheit sollte mit Augenmaß, eingehend auf den Einzelfall, gehandelt werden. Zudem würden Existenz sichernde Maßnahmen für Kinder durch Schaffung einer von Hartz IV unabhängigen Kindergrundsicherung einen großen und wesentlichen Teil zu einer Befriedung vieler prekärer Lebenssituationen beitragen.

Im Bereich zwischenmenschlichen Umgangs muss ein akzeptierendes, anerkennendes Verhalten im Vordergrund stehen. Die Kommunikation muss auf Augenhöhe passieren und motivierend sein. Denn nur durch ein positiv besetztes Verhältnis zwischen  Sachbearbeitung/Coach und Leistungsberechtigten kann eine angstfreie, finanzielle Absicherung gewährleistet werden. So können Perspektiven zur Überwindung von SGB II -Abhängigkeiten entwickelt werden.

Aktuelle Vorschläge zur Bekämpfung der Kinderarmut

Die zur Zeit parallel zur Hartz IV-Reform geführte Diskussion um eine finanzielle Gleichstellung aller Kinder birgt viele Überlegungen und Denkansätze. Da sind Ideen von der Erhöhung des Kindergeldes über eine modifizierte Berechnung und Höhe des Kinderzuschlages verbunden mit einer Anhebung des Wohngeldes bis hin zu der Einrichtung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

 

1. Eine Erhöhung des Kindergeldes käme bei den ärmsten Kindern unserer Gesellschaft nicht an, nämlich bei Kindern von SGB II- bzw. SGB XII - Leistungsempfängern. Diese Reform auf allerniedrigster Ebene kann ein Einstieg sein in ein Reformpaket aber nur unter der Bedingung, dass das Kindergeld im SGB II /SGB XII nicht mehr als Einkommen bewertet würde. Eine Kindergelderhöhung per se für alle Haushalte ist nicht zielführend.


2. Eine modifizierte Berechnung des Kinderzuschlages mit :

  • Anhebung des Kinderzuschlages in Verbindung mit einem höheren Kindergeld und einer Erhöhung des Wohngeldes,
  • Wegfall der Höchsteinkommensgrenze und
  • geringere Anrechnung von eigenem Einkommen der Kinder

würde natürlich eine Verbesserung der finanziellen Lage von Familien mit diesen Leistungen erwirken.
Diese Verbesserungen würden sich aber nur punktuell auf einige Familien auswirken.
Denn Hartz IV-Haushalte wären nicht mit einbezogen.
Außerdem stellen sich in Bezug auf den Kinderzuschlag noch andere Probleme:

  • Viele Familien wissen gar nicht, dass es diese finanzielle Unterstützung gibt und wo siediese Leistungen beantragen können.
  • Die Anträge sind häufig eine große Herausforderung, es entstehen Fehler beim Ausfüllen und durch Missverständnisse werden nötige Unterlagen nicht eingereicht. Mehrmals werden eingereichte Unterlagen nachgefordert, Leistungen werden abgelehnt.
  • Leistungsberechtigte erhalten Ablehnungen des Kinderzuschlages und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen, Widerspruchsverfahren sind ihnen fremd oder auch Informationen, dass sie rückwirkend SGB II-Leistungen beantragen können.
  • Bearbeitungszeiten sind lang, so dass keine finanzielle Absicherung gewährleistet ist.
  • Telefonische oder persönliche Erreichbarkeit ist nicht gegeben. Es gibt keine örtlichen Anlaufstellen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Familienkassen ist nicht effektiv.

Kinderzuschlag und Wohngeld als verlässliches finanzielles Absicherungssystem für betroffene Familien ist kein Selbstläufer. Alle potentiellen Haushalte müssten erreicht werden. Diesen Haushalten müssen Beratungsleistungen zur Verfügung stehen, um finanzielle Sicherheit über einen überschaubaren Zeitraum zu gewährleisten. Nur ein effizientes Netz der Vor-Ort-Beratung könnte sicherstellen, dass Kinderzuschlag und Wohngeld eine wirkliche Alternative zu den Leistungen des SGB II darstellen. Im Ergebnis bedeutet dies aber die Schaffung einer neuen Behörde.

3.Das Modell der Kindergrundsicherung ist die grundlegendste Reformidee und geht hier einen anderen Weg. Auf Basis eines sächlichen Existenzminimums in Verbindungmit einem Betrag für Ausbildung und Erziehung, würde jedem Kind ein solcherGrundsicherungsbetrag zustehen.(Zur Zeit würde dieser Betrag auf 624,- festgelegt werden.) Diese Grundsicherung würde der Einkommenssteuer unterliegen, wobei bei höheren Einkommen der Betrag sukzessiv fiele bis auf den Betrag des steuerlich absetzbaren Kinderfreibetrages. Die Kindergrundsicherung würde den Kinderzuschlagund das Kindergeld ersetzen und wäre anrechnungsfrei im SGB II.

Bedarfsorientierte Kindergrundsicherung
Alle Reformvorschläge zur Kindergrundsicherung basieren aber auf dem errechnetensoziokulturellen Existenzminimum einkommensschwacher Familien (Schwellenhaushalte). Siekönnen deshalb nie dem Ziel gerecht werden, allen Kindern möglichst gleiche Chancen aufeine Teilhabe am Leben zu gewährleisten.Basis aller Überlegungen muss deshalb sein, das sächliche Existenzminimum von Kindern neuzu gestalten. Wenn möglichst allen Kindern ein gleiches Recht an Teilhabe im Bereich Lebenund Bildung gewährt werden soll, muss sich dieses Existenzminimum an realistischen Bedarfenvon Kindern nicht einkommensschwacher Haushalte orientieren.


Unsere Vorstellungen:

• Eine bedarfsorientierte Anhebung des sächlichen Existenzminimums von Kindern und Erwachsenen.

• Eine Abkehr von Modellen mit Erhöhungen von Kindergeld sowie Modifizierung und Erhöhung von Kinderzuschlag und Wohngeld. Dies verschafft lediglich einer Gruppe von Leistungsberechtigten finanzielle Vorteile. Denn diese Maßnahmen sind kein Beitrag zur Bekämpfung von Armut.

• Eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung auf Basis eines angemessenensächlichen Existenzminimums in Verbindung mit einem Betrag für Bildung und Ausbildung - und eine Nicht-Anrechnung als Einkommen im SGB II.

• Ausbau der Jobcenter mit einer Personalpolitik, welche die Service-orientierte Dienstleistung in den Vordergrund stellt. Entwicklung hin zu einer angstfreien Begegnung zwischen Bürger und Behörde. Beratung auf Augenhöhe. Sanktionsfrei. Angemessene Fallzahlen, die Gesprächskontakte und eine individuelle Beratung zulassen, fördern eine verlässliche Leistungsgewährung und eine zielführende Vermittlung in Arbeit.

ALLES WAS RECHT IST

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